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Rheda Wiedenbrück: Bürgerbefragung zum Südring
#Rheda #Wiedenbrück, 1. Juli 2025
18.879 von 39.313 Wahlberechtigten haben ihre Stimme zur #Bürgerbefragung über den #Südring abgegeben. Von den insgesamt 18.659 gültigen Stimmen sprachen sich 7.760 für und 10.899 gegen die Frage aus, ob der Neubau des Ringschlusses Südring weiterverfolgt werden soll.
Der Rat der Stadt Rheda Wiedenbrück kann sich in der nächsten Sitzung am Montag, 7. Juli 2025, zu dem Ergebnis der Befragung verhalten.
Hintergrund
Mit Beschluss vom 31. März 2025 hat der Rat der Stadt Rheda Wiedenbrück die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Durchführungssatzung vom 10.05.2024 die Bürgerbefragung zum Südring mit der Fragestellung »Sind Sie grundsätzlich dafür, dass der Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda Wiedenbrück (zwischen der Kreuzung K 1, Lippstädter Straße und der K 9, Rietberger Straße) weiterverfolgt wird?« durchzuführen.
Nach Ende des Befragungszeitraumes wurde das Befragungsergebnis am 1. Juli 2025 ermittelt. Bürgermeister Theo Mettenborg gab als Befragungsleiter das Befragungsergebnis öffentlich bekannt.
Der Stadtrat hat bei der Einleitung der Bürgerbefragung gemäß Paragraph 8, Absatz 3, Satz 3, der #Durchführungssatzung beschlossen, das Befragungsergebnis für jeden Ortsteil (Rheda, Wiedenbrück, #Batenhorst, #Lintel und Sankt #Vit) einzeln zu ermitteln, sodass nachfolgend eine Ausweisung der für die Ortsteile ermittelten Ergebnisse erfolgt.
In den einzelnen Ortsteilen teilen sich die Stimmen wie folgt auf …
Gemäß Paragraph 8, Absatz 5, der Durchführungssatzung hat der Stadtrat spätestens 8 Wochen nach Erhalt des Befragungsergebnisses öffentlich zu erklären, inwiefern er dieses bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt, sofern an der Befragung mindestens 30 Prozent der Berechtigten (11.793 Stimmen) teilgenommen haben, die gültig abgegebenen Antworten eine Mehrheit erbracht haben und diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent der Berechtigten beträgt (7.862 Stimmen).
Die genannte Mindestbeteiligung wurde erreicht.
Die Mehrheit der Abstimmenden hat sich grundsätzlich gegen eine Weiterverfolgung der Baumaßnahme ausgesprochen.
Diese Mehrheit hat zugleich das erforderliche Mindestquorum von 7.862 Stimmen erreicht, sodass sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung mit der Thematik beschäftigen wird.
Nach Paragraph 8, Absatz 4, der Durchführungssatzung kann zum gleichen Thema frühestens nach Ablauf von 2 Jahren ab der Ergebnisfeststellung und nur auf Initiative des Rates eine neue Bürgerbefragung durchgeführt werden.
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