Die Admiral Scheer Straße und die Skagerrakstraße sind 2 von 5 Straßennamen, für deren Erhalt die Stadt jetzt ein Bürgerbegehren entgegengenommen hat. Foto: Stadt Münster, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#Münster nimmt #Bürgerbegehren für #Erhalt von #Straßennamen entgegen
Münster, 5. August 2025
Die Stadt Münster hat am Dienstag, 5. August 2025, ein Bürgerbegehren für den Erhalt von 5 Straßennamen in Münster Mitte entgegengenommen. Bezirksbürgermeister Martin Honderboom bekam das Begehren inklusive der dafür gesammelten Unterschriften von Vertretern der »Bürgerinitiative für Münsters Straßen« im #Stadtweinhaus am #Prinzipalmarkt ausgehändigt. Christian Sieger und André Krabbe übergaben die Unterlagen stellvertretend für die #Bürgerinitiative.
Hintergrund ist, dass die Bezirksvertretung Münster Mitte im Mai mehrheitlich beschlossen hatte, die Skagerrakstraße, die Admiral Scheer Straße, die Admiral Spee Straße und die Otto Weddigen Straße in Mauritz Mitte sowie die Langemarckstraße in Rumphorst aufgrund ihrer Bezüge zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland umzubenennen. Die Stadtverwaltung hatte sich zuvor für eine Beibehaltung der Namen ausgesprochen und auf alternative Formen der Auseinandersetzung mit kritischen historischen Hintergründen verwiesen.
Stadtverwaltung prüft Unterschriftenliste
Ziel des jetzt überreichten Bürgerbegehrens ist es, die von der Bezirksvertretung beschlossene Umbenennung der fünf Straßen zu verhindern. Für ein zulässiges Bürgerbegehren mussten die Initiatoren zunächst innerhalb von drei Monaten – die Entscheidung der Bezirksvertretung fiel am 6. Mai 2025 – 5.356 Unterschriften von Personen aus Münster Mitte sammeln, die den Erhalt der Namen unterstützen. Die erforderliche Anzahl an Unterschriften richtet sich nach der Zahl der #Einwohner. Liegt diese wie im Bezirk Münster Mitte zwischen 100.000 und 200.000, müssen fünf Prozent der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Nach eigenen Angaben hat die Bürgerinitiative die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht. Die Stadt prüft nun anhand der eingereichten Liste, ob genügend Personen unterschrieben haben, die im Bezirk Münster Mitte gemeldet sind. Auf Basis des Prüfberichts entscheidet dann der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 5. November 2025 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Bürgerentscheid als mögliche Folge
Bei einem zulässigen Bürgerbegehren entscheidet die Bezirksvertretung Münster Mitte spätestens in ihrer ersten auf diese Ratssitzung folgenden Sitzung, ob sie ihren Beschluss aufhebt und die Straßen ihre Namen behalten. Bliebe die Bezirksvertretung bei der Entscheidung, die Straßen umzubenennen, käme es zu einem Bürgerentscheid.
Bei einem Bürgerentscheid könnten alle Wahlberechtigten des Bezirks Münster Mitte mit »Ja« oder »Nein« über das Anliegen des Bürgerbegehrens abstimmen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müsste sich die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen aussprechen. Zusätzlich gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als zehn Prozent der Bevölkerung im Bezirk Münster Mitte – das entspräche 10.712 Personen – müsste für den Erhalt der Straßennamen stimmen.
Hintergrundinformationen
Dem gesamten Prozess vorausgegangen war 2020 ein Antrag der Bezirksvertretung Münster Mitte an die Verwaltung, Straßennamen, die in den Jahren 1933 bis 1945 entstanden sind, auf ihre Nähe zur #Ideologie der #Nationalsozialisten zu überprüfen. Im September 2024 beschloss der Rat einheitliche, transparente #Leitlinien für #Ehrungen im öffentlichen Raum. Ihnen zufolge soll über Straßenumbenennungen möglichst parteiübergreifend entschieden werden. Auch für die Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung hat der Rat einen einheitlichen Rahmen geschaffen. Weitere Informationen zu Straßennamen in Münster gibt es auf der städtischen Website.
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