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Steuerfalle Social Media: Influencer geraten ins Visier
Hamburg, August 2025
#Influencer #Marketing ist längst kein Nischenphänomen mehr. Reichweite ist Währung, Kooperation sind Geschäfte, und bezahlte Inhalte sind #steuerpflichtige #Einnahmen.
Doch viele Creator – ob auf #Instagram, »#TikTok« oder »#OnlyFans« – übersehen dabei, dass #Werbung, #Sponsoring, #Affiliate #Links oder Sachzuwendungen nicht nur Reichweite bringen, sondern auch steuerliche Pflichten auslösen. Die Konsequenz: Steuerverfahren wegen Steuerhinterziehung und das nicht mehr nur in Einzelfällen.
#NRW zeigt, wie ernst es wird. Das Labdesamt zur Bekämpfung der #Finanzkriminalität (LBF #NRW) hat ein eigenes Team von #Steuerfahnder auf Influencer angesetzt. Mehr als 6.000 #Social #Media #Datensätze wurden ausgewertet. Es laufen bereits 200 Verfahren und der vermutete Schaden liegt bei über 300 Millionen Euro. Das Muster ist oft gleich: hohe Einnahmen, fehlende Steuermeldung, komplexe Auslandskonstruktion. Dabei ist Nordrhein Westfalen nur der Anfang. Auch Hamburg, Bayern und andere Länder planen oder führen bereits eigene Prüfgruppen und Taskforces.
Typische Problemfälle – erkennen Sie sich wieder?
Ein typisches Beispiel ist: »Ich wohne jetzt in Dubai …« aber: Das Geschäft läuft weiterhin über deutsche Konten, Verträge oder ein Netzwerk mit Sitz in Deutschland. Der Wohnsitz allein reicht nicht – das Finanzamt prüft, wo der tatsächliche Lebensmittelpunkt liegt.
Auch ein »meine Firma sitzt auf #Zypern, aber ich nicht« schützt vor der deutschen #Steuerpflicht nicht. Viele nutzen verschachtelte Auslandsgesellschaften mit angeblichen Firmensitz im #Ausland, ohne die operative Steuerpflicht wirklich zu verlagern. Das kann schnell als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.
Weiteres #Szenario ist ein geplanter Wegzug. »Ich ziehe bald weg – kann ich die Steuerpflicht einfach abschütteln?« Ganz klar: nein. Beim Wegzug ins Ausland greift häufig die sogenannte Wegzugsteuer (Paragraph 6, Außensteuergesetz). Auch eine mögliche #Entstrickungsbesteuerung für #Kapitalgesellschaften kann schnell 5 stellige bis 6 stellige Beträge auslösen – wenn sie nicht richtig vorbereitet wird.
»Ich wusste gar nicht, dass #Sachgeschenke steuerpflichtig sind.« Ob gesponserte #Reisen, #Kleidung oder #Technik: auch unbare Vorteil sind steuerlich zu erfassen. Viele #Creator fallen hier unbewusst ins Risiko – und das Finanzamt wertet Unwissenheit nicht als Ausrede.
Besonders ins Augenschein geraten Influencer, die ohne #Steuernummer mehrere 10.000 Euro monatlich verdienen und teilweise Wiederholungstäter sind mit hohem Vorsatz. Werbung über flüchtige Formate wie »Storys«, die nach 24 Stunden gelöscht werden wird verstärkt kontrolliert. #Fahnder nutzen Archivanalysen, Plattformdaten und Vergleiche mit Agenturberichten, um Einnahmen zu belegen. Influencer werden geprüft mehreren Einnahmequellen wie Klickvergütung, Abos, Reisekooperationen oder nicht deklarierte kostenlose Produkte.
Influencer, die heute professionell agieren müssen auch professionell abgesichert sein. Das Netz fängt nicht immer auf, manchmal ermittelt es. Und wenn es so weit ist, kann es teuer, nervenaufreibend und strafrechtlich relevant werden.
#SBS #Legal steht an Ihrer Seite, bevor es zu spät ist. Ob Beratung, Prävention oder Verteidigung: Wir sind der Partner, der Ihre Reichweite schützt – auch steuerlich. Jetzt handeln – bevor es das #Finanzamt tut! Mehr …