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Die Regeln für E Scooter im Straßenverkehr
#Gütersloh, 7. September 2025
E Scooter gehören inzwischen fest zum Straßenbild. Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung im Juni 2019 ist klar geregelt, was erlaubt ist. Die Roller dürfen bauartbedingt höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell sein, brauchen eine #Lenkstange oder #Haltestange, #Bremsen, #Licht, #Reflektoren, eine #Klingel sowie eine gültige #Versicherungsplakette. Wer damit fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein, ein #Führerschein ist nicht erforderlich.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu
Erlaubt sind E Scooter auf #Radwegen, #Radfahrstreifen und #Fahrradstraßen. Fehlt ein #Radweg, darf die #Fahrbahn genutzt werden. #Gehwege und #Fußgängerzonen sind tabu – es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt die Nutzung ausdrücklich. Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen sind die Roller ebenfalls verboten. Gefahren werden muss möglichst weit rechts, in Reihe statt nebeneinander, beim Abbiegen sind Handzeichen vorgeschrieben. Abgestellt werden dürfen die Fahrzeuge nur so, dass niemand behindert wird.
20 Kilometer pro Stunde #Höchstgeschwindigkeit
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde, technische Manipulationen sind untersagt. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 70 Euro, ab April 2025 steigen die Strafen für bestimmte Vergehen. #Slalomfahren kostet dann etwa 35 Euro, das verbotswidrige #Fahren auf #Gehwegen rund 25 Euro. Neu eingeführt wird außerdem der »Grünpfeil« für E Scooter: Abbiegen bei Rot ist dann erlaubt, wenn zuvor gestoppt wird und Fußgänger nicht gefährdet werden.
Für den Alkoholkonsum gelten die gleichen Grenzen wie für Autofahrer: ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Drogen am Lenker sind selbstverständlich ebenso verboten.
Eine Helmpflicht gibt es derzeit nicht, empfohlen wird der Schutz trotzdem. Diskutiert wird, ob in Zukunft eine Pflicht eingeführt wird – bislang ist jedoch nichts beschlossen. Neu geregelt wird ab 2025 auch die Entsorgung der Batterien: Hersteller sind stärker in die Pflicht genommen, Nutzer können die Akkus beim Wertstoffhof abgeben.
Damit gilt: Wer sich an die Regeln hält, kommt sicher und legal durch den #Verkehr – und vermeidet unnötigen #Ärger oder teure #Strafen und Bußgelder.