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Rechtsstaat auf Formalien abgestellt – Vergabekammer ignoriert Beschwerde
#Gütersloh, 12. September 2025
Ein kurioser Vorgang aus #Westfalen wirft ein Schlaglicht auf die Hürden effektiven #Rechtsschutzes: Gegen die Praxis der #Stadtwerke #Gütersloh, #Anzeigen nur in ausgewählten Medien zu vergeben, wurde bei der #Bezirksregierung #Detmold eine #Beschwerde eingereicht.
Statt die Sache inhaltlich zu prüfen, erklärte die #Vergabekammer kurzerhand: Es handle sich um einen »Nachprüfungsantrag« – und dieser sei »offensichtlich unzulässig«. Kostenandrohung inklusive.
Damit wurde der Beschwerdeweg nach Artikel 17 #Grundgesetz faktisch blockiert. Der #Beschwerdeführer hatte ausdrücklich keinen Nachprüfungsantrag gestellt. Trotzdem wurde das Verfahren so behandelt, als ginge es um einen komplexen Vergabenachweis. Die eigentliche Frage – ob die städtischen Stadtwerke bei der Anzeigenvergabe gegen das Gleichbehandlungsgebot (Paragraph 97, Absatz 6, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verstoßen – blieb völlig unbeantwortet.
#Juristen sprechen in solchen Fällen von einer #Umdeutung, die den #Rechtsschutz unterläuft. Politisch bleibt der Eindruck: Wer Missstände meldet, wird mit #Formalien abgewehrt.
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