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Gütersloh: #Verfassungsschutz Empfehlung – keine Namen von Verwaltungsmitarbeitern mehr online?
#Gütersloh, 7. Oktober 2025
Der nordrhein westfälische Verfassungsschutz hat nach Medienberichten #Verwaltungen empfohlen, künftig keine #Namen von #Mitarbeitern mehr öffentlich zugänglich zu machen – insbesondere auf #Websites und in #Online #Portalen. Hintergrund ist die wachsende Zahl von #Angriffen und #Bedrohungen gegenüber #Behördenpersonal, sowohl im digitalen Raum als auch im direkten Kontakt.
Mehrere Städte in #NRW prüfen derzeit, ob und wie sie diese Empfehlung umsetzen. Während einige Kommunen künftig nur noch #Nachnamen nennen oder auf vollständige Namensnennungen verzichten wollen, sehen andere keinen unmittelbaren Anpassungsbedarf.
Auf Anfrage teilt die Stadtverwaltung Gütersloh mit: »Der Stadtverwaltung liegt weder eine offizielle Empfehlung noch ein geplanter Umsetzungsleitfaden des Verfassungsschutzes #NRW vor. Unabhängig davon hat die Stadt bereits mit Einführung des Bürgerportals bei den #Online #Dienstleistungen Funktions #Telefonnummern und Funktions E Mail Adressen hinterlegt.«
Diese sogenannten »#Funktionsadressen« werden von mehreren Sachbearbeitern genutzt. Dadurch bleibe die #Erreichbarkeit auch bei personellen Veränderungen gewährleistet, so heißt es weiter. Dieses Prinzip finde bereits in mehreren Bereichen Anwendung, etwa im #Bürgerbüro, in der #Ausländerstelle und im #Ordnungsamt.
Die Praxis der Stadt Gütersloh entspricht damit in Teilen der #Intention der #Sicherheitsbehörde – auch wenn eine konkrete Umsetzung der #Empfehlung derzeit nicht geplant ist.
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